Kulturförderung & Kulturpartnerschaften
Kultur in und für Westfalen-Lippe bedeutet, möglichst vielen Menschen Kunst und Kultur zugänglich zu machen und Kunstschaffende in ihrer Arbeit zu stärken. Um dies zu erreichen, unterstützt die LWL-Kulturabteilung die Kulturszene der Region durch ein großes Spektrum an Fördermöglichkeiten.
Die Förderprogramme im Überblick
Allgemeine Kulturförderung
Die Allgemeine Kulturförderung umfasst den LWL-Kulturfonds mit seiner Projektförderung (max. Fördersumme 10.000 Euro) und seiner Publikationsförderung (max. Fördersumme 2.500 Euro) für die Bereiche Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung. Antragsberechtigt sind Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Zur Allgemeinen Kulturförderung des LWL gehören weiterhin die Förderung der westfälischen Freilichtbühnen sowie institutionelle Förderungen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Allgemeinen Kulturförderung
LWL-Kulturstiftung
Die LWL-Kulturstiftung unterstützt herausragende Kulturprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege mit Fördersummen i.d.R. ab 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind juristische Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen, beispielsweise gemeinnützige Vereine oder Stiftungen. Antragsfristen sind der 28. Februar (im Schaltjahr 29. Februar) und der 31. August eines Jahres.
Hier finden Sie weitere Informationen zur LWL-Kulturstiftung
LWL-Mobilitätsfonds
Der LWL-Mobilitätsfonds erstattet Kitas, Kindergärten und Schulen in Westfalen-Lippe Fahrtkosten für Besuche von LWL-Museen sowie ausgewählten Gedenkstäten und Erinnerungsorten in der Region. Hierzu gehören anfallende Kosten für ÖPNV-Tickets oder Mietkosten für Reisebusse. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Bitte beachten Sie aber, dass Anträge immer erst im laufenden Kalenderjahr gestellt werden können.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LWL-Mobilitätsfonds
LWL-Naturfonds
Der LWL-Naturfonds fördert seit 2023 Projekte zu den Themen Kulturlandschaftspflege, Natur- und Artenschutz, Klimaschutz, Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Umsetzung von Inklusion in unserer Gesellschaft bildet dabei als Querschnittsthema einen weiteren Schwerpunkt. Antragsberechtigt sind Biologischen Stationen, BNE-Regionalzentren und Natur- und Geoparke in Westfalen-Lippe. Antragsfrist ist der 30.11. eines Jahres.
Freie Szene
Der LWL unterstützt die Freie Szene durch die LWL-Kulturstipendien 2025 sowie durch Projektförderungen des LWL-Kulturfonds und der LWL-Kulturstiftung. Im Jahr 2023 wurde zudem eine neue Position als Schnittstelle zwischen LWL und Freier Szene in der LWL-Kulturabteilung eingerichtet mit dem Ziel, die Bedarfe und Aktivitäten freischaffender Künstlerinnen und Künstler sichtbar zu machen und zu fördern.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für die Freie Szene.
Kulturpartnerschaften
Nicht nur in Westfalen-Lippe, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus knüpft der LWL neue Kontakte und erweitert sein Kulturnetz.
Des Weiteren findet jedes Jahr ein gegenseitiger Austausch von Künstlerinnen und Künstlern zwischen dem LWL und der schwedischen Region Gotland statt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kulturpartnerschaften
Kontakt
Jonas Koch
Allgemeines Stiftungsgeschäft und Projektberatungen
jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de
0251 591-5084
Milena Täschner
Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“
milena.taeschner@lwl-kulturstiftung.de
0251 591-6951
Corinna Grundmann
Förderschwerpunkt „1.250 Jahre Westfalen“
corinna.grundmann@lwl-kulturstiftung.de
0251 591-7658
Dr. Friederike Maßling
Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung
0251 591-3856