Fördermöglichkeiten für die Freie Szene
LWL-Freie-Szene-Fonds
Ab 2025 fördert der LWL-Freie-Szene-Fonds Wiederaufnahmen (max. Fördersumme 15.000 Euro) und mehrjährige Projekte (max. Fördersumme 20.000 Euro / Haushaltsjahr) von professionellen Kunstschaffenden aller Sparten mit Wohn- und Arbeitssitz in Westfalen-Lippe. Die Antragsfrist ist der 30. September eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr.
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LWL-Kulturstipendien 2025
Neue Impulse aus der Freien Szene für Westfalen-Lippe: Im Rahmen von fünf zehnmonatigen Stipendien erhalten Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten aus der Region die Gelegenheit, sich von März bis Dezember 2025 künstlerisch und ergebnisoffen mit Westfalen-Lippe auseinanderzusetzen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den LWL-Kulturstipendien 2025

LWL-Kulturfonds: Projekte und Publikationen
Der LWL-Kulturfonds unterstützt Projekte (max. Fördersumme 10.000 Euro) und Publikationen (max. Fördersumme 2.500 Euro) in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Antragsberechtigt sind Verbände, eingetragene Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Initiativen, Privatpersonen oder Einrichtungen in Westfalen-Lippe. Eine Antragsfrist gibt es nicht.

LWL-Kulturstiftung
Die LWL-Kulturstiftung unterstützt herausragende Kulturprojekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege mit Fördersummen i.d.R. ab 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind juristische Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen, beispielsweise gemeinnützige Vereine oder Stiftungen. Antragsfristen sind der 28. Februar (im Schaltjahr 29. Februar) und der 31. August eines Jahres.
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LWL-Crossoverpreis
Der LWL-Crossoverpreis ist mit der Neukonzeptionierung der LWL-Kulturpreise im Jahr 2022 eingeführt worden und wird voraussichtlich erstmals 2026 verliehen. Ziel ist es, besonders herausragende Leistungen im Bereich der interdisziplinären Künste auszuzeichnen, bei denen verschiedene Sparten oder Ausdrucksformen miteinander vereint werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LWL-Crossoverpreis.

Kulturpolitisch mitreden
Westfälische Kulturkonferenz
Die Westfälische Kulturkonferenz ist über räumliche, fachliche und institutionelle Grenzen hinweg eine dialogorientierte Plattform für die gemeinsamen kulturellen Interessen in Westfalen-Lippe. Sie richtet sich an alle Kulturakteur:innen in ganz Westfalen-Lippe: an Künstler:innen, Kulturschaffende und Kulturveranstalter:innen, an Vereine, Verbände und andere Netzwerke, an Förder:innen und Entscheidungsträger:innen in Politik und Verwaltung und nicht zuletzt an alle anderen an Kunst und Kultur interessierten Bürger:innen.
Um das kulturpolitische Engagement freischaffender Künstler:innen zu würdigen und weiter zu fördern, vergibt die Westfälische Kulturkonferenz seit 2023 Freie-Szene-Pässe. Die Pässe umfassen eine Teilnahmepauschale sowie Vernetzungstreffen vor, während und nach der Konferenz, um die kulturpolitischen Anliegen der Freien Szene stärker zu thematisieren und in künftigen Programmen berücksichtigen zu können.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Westfälischen Kulturkonferenz

Mindesthonorare für professionelle Künstlerinnen und Künstler
Angemessene Bezahlung ist grundlegend für qualitätsvolle künstlerische Arbeit. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) setzt daher ab 2025 die Zahlung von Mindesthonoraren für professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler voraus.
Für wen gelten Mindesthonorare?
Professionelle Künstlerin bzw. professioneller Künstler ist kein geschützter Beruf. Der Deutsche Kulturrat hat zur Orientierung Merkmale professioneller künstlerischer Tätigkeit zusammengestellt. Die folgende Auflistung greift darauf zurück:
- einschlägige Berufs- oder Hochschulausbildung im künstlerischen oder kreativen Bereich
- Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
- Dokument des Finanzamtes mit Steuernummer
- Mitgliedschaft in einem einschlägigen Fach- oder Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft
- Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft/Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft
- Vermittlung über eine Agentur
- Nachweislich entsprechende Tätigkeitspraxis
Mindesthonorare in der LWL-Kulturförderung
In den Programmen der LWL-Kulturförderung sind die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichtet, professionellen Künstlerinnen und Künstlern Mindesthonorare zu zahlen. Als Grundlage für die Berechnung werden drei gängige Berechnungsmodelle für Mindesthonorare akzeptiert:
- die Honorarmatrix des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- die Vorgaben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), zusammengefasst vom Deutschen Kulturrat
- die Basishonorare von ver.di
Wichtig: Die genannten Berechnungsmodelle operieren mit Mindesthonoraren bzw. Honoraruntergrenzen, die das absolute Minimum darstellen. Höhere Honorare dürfen immer gezahlt werden und sind je nach Erfahrungsgrad der Künstlerinnen und Künstler empfehlenswert.
Mindesthonorare für vom LWL beauftragte Künstlerinnen und Künstler
Die Zahlung von Mindesthonoraren ist für alle Bereiche des LWL verbindlich, in denen professionelle Künstlerinnen und Künstler involviert sind: Das betrifft zum einen die Kulturförderung der LWL-Kulturabteilung und zum anderen Formen der Beauftragung von künstlerischen Leistungen, etwa, wenn freischaffende Musikerinnen und Musiker für eine Tagung oder einen Empfang gebucht werden oder wenn freischaffende Künstlerinnen und Künstler Formate der kulturellen Bildung an LWL-Förderschulen anbieten.
Als Grundlage für die Berechnung von Mindesthonoraren ist die Honorarmatrix des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW für Veranstalterinnen und Veranstalter besonders geeignet: Sie ist unterteilt in künstlerische Sparten und Tätigkeiten und berücksichtigt bei der Berechnung der Mindesthonorare Faktoren wie Publikumsgröße, Anzahl der Künstlerinnen und Künstler oder Trägerschaft des Veranstalters.
Ein Beispiel:
Ein Streichquartett spielt ein Konzert im Rahmen des Sommerfestes einer LWL-Klinik ein abendfüllendes Konzert, zu dem ca. 300 Personen erwartet werden.
Laut Honorarmatrix (S. 10) erhalten die vier Musikerinnen und Musiker des Kammerensembles für die Vorstellung jeweils mindestens 250 Euro Honorar, also 1.000 Euro. Für die zugehörige Durchlaufprobe erhalten sie jeweils mindestens 180 Euro Honorar. Reise- oder Materialkosten sind gesondert zu vergüten.
Wichtig: Es handelt sich bei allen Beträgen um Mindesthonorare. Höhere Honorare dürfen immer gezahlt werden und sind je nach Erfahrungsgrad der Künstlerinnen und Künstler empfehlenswert.
Beratung und Kontakt
Simone Schiffer
0251 591-7511
Dr. Friederike Maßling
Referatsleiterin Kulturförderung und Kulturpartnerschaften, Geschäftsführerin LWL-Kulturstiftung
0251 591-3856