Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden Projekte wie beispielsweise Konzerte, Festivals, Lesungen, Aufführungen, Workshop-Formate oder Wiederaufnahmen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind Qualität, der Westfalenbezug bzw. die möglichst überörtliche Relevanz von Projekten für Westfalen-Lippe.
Rein oder vorwiegend kommerziell ausgerichtete Projekte können keine Förderung erhalten. Einzelveranstaltungen werden in der Regel nicht gefördert, es sei denn, sie weisen einen starken Netzwerkcharakter auf.
Die Förderungen sollen die Funktion und Stellung des LWL als regional wirksamen Kulturträger in Westfalen-Lippe unterstreichen. Die Zuwendungen ermöglichen Projekte und Publikationen, die ohne Hilfe des LWL nicht realisiert werden könnten. Die Förderungen dienen der Stärkung der kulturellen Vielfalt und ihrer Qualität in Westfalen-Lippe.