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Bestimmungen für die Verleihung des Karl-Zuhorn-Preises (Zwei Wissenschaftspreise für Nachwuchsförderung und ehrenamtliche Forschung im Bereich Landeskunde) in der Fassung vom 05. Juli 2024

§1

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vergibt einen Wissenschaftspreis für westfälische Landeskunde mit dem Namen Karl-Zuhorn-Preis. Er wird in zwei Bereichen verleihen, einmal für wissenschaftliche Nachwuchsförderung und einmal für ehrenamtliche Forschung.

Die Gesamtdotierung beträgt 20.000 Euro. Jeder der zwei Preise ist mit 10.000 Euro dotiert.

Der Preis ist ein Auszeichnungspreis für lebende Persönlichkeiten und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.

§2

Der Preis wird jährlich gemeinschaftlich in derselben wissenschaftlichen Sparte der Landeskunde verliehen.

§3

Der Preis wird an Wissenschaftler:innen oder ehrenamtlichen Forschende für besonders herausragende Leistungen auf dem Gebiet der westfälischen Landeskunde vergeben. Im Bereich Nachwuchsförderung sollen junge Wissenschaftler:innen bis 40 Jahre unterstützt werden. Entsprechend wird der Preis insbesondere für wissenschaftliche Abschlussarbeiten verliehen (Bachelor, Master, Promotion, Habilitation u.a.). Im Bereich ehrenamtliche Forschung kann sowohl die gesamte bisherige Forschung als auch eine einzelne Arbeit oder ein Projekt ausgezeichnet werden.

Für beide Preise gilt, dass sich die Forschungen nicht auf Westfalen-Lippe beschränken müssen, aber von Relevanz für die Region sein sollen. Die gemeinschaftliche Preisvergabe ist fest verbunden mit einer Präsentation in Westfalen-Lippe.

§4

Die Vergabe des Karl-Zuhorn-Preises in beiden Bereichen erfolgt jährlich auf Vorschlag des Rates für westfälische Landeskunde, basierend auf begründeten Empfehlungen jeweils einer der wissenschaftlichen Kommissionen des LWL bzw. des LWL-Instituts für westfälische Regionalgeschichte. Der LWL-Kulturausschuss beschließt über die Vergabe.

§5

Der Preis kann nur einmal an dieselbe:n Person:en vergeben werden. Eine gemeinschaftliche Auszeichnung ist möglich. Bei einer Entscheidung zur Nicht-Vergabe des Preises kann das Preisgeld zur Wissenschaftsförderung in Westfalen-Lippe eingesetzt werden.

§6

Die feierliche Preisvergabe soll in Westfalen-Lippe durchgeführt werden. Die Übergabe des Preises kann von der:dem Vorsitzenden des LWL-Kulturausschusses und der:dem Landesrät:in für Kultur vorgenommen werden.

Die vorschlaggebende wissenschaftliche Kommission des LWL bzw. das LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte unterstützt die Verwaltung bei der Organisation, Durchführung und Pressearbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie einem Begleitprogramm in der Region zur Sicherung des Westfalen-Bezugs. Die Einbindung politischer Repräsentanzen ist fester Bestandteil dieser Folgeveranstaltungen mit dem Ziel, den Preis nachhaltig in Westfalen-Lippe zu verwurzeln.