Bestimmungen für die Verleihung des LWL-Innovationspreises (Drei Preise zur Nachwuchsförderung in den Bereichen Literatur, Musik und Kunst) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in der Fassung vom 05. Juli 2024
§1
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vergibt einen Preis zur Nachwuchsförderung mit dem Namen „LWL-Innovationspreis“ in den drei Bereichen Literatur, Musik und Kunst.
Die Gesamtdotierung beträgt 30.000 Euro. Jeder der drei Preise ist mit 10.000 Euro dotiert.
Der Preis ist ein Auszeichnungspreis für lebende Persönlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Nominierung nicht älter als 35 Jahre sind und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.
§2
Der Preis wird alle fünf Jahre im Wechsel mit dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis (LWL- Literaturpreis), dem Konrad-von-Soest-Preis (LWL-Kunstpreis), dem Hans-Werner-Henze-Preis (LWL-Musikpreis) und dem LWL-Crossoverpreis (Preis für interdisziplinäre Künste) verliehen.
§3
Der Preis wird an junge Kunstschaffende für besonders herausragende Leistungen in dem Bereich Literatur, Musik und Kunst für „innovative Formate mit zeitgenössischer Relevanz“ vergeben.
Die Preisträger:innen sollen einen örtlichen Bezug zu Westfalen-Lippe haben. Hierbei ist es unerheblich, ob der Geburts- oder Wohnort in Westfalen-Lippe liegt, es geht vielmehr um eine erkennbare Verbundenheit mit der Region. Die gemeinschaftliche Preisvergabe ist fest verbunden mit einer Präsentation in Westfalen-Lippe.
§4
Die Entscheidung über die Verleihung des LWL-Innovationspreises wird von einer vom LWL-Kulturausschuss bestimmten Fachjury getroffen.
§5
Die Jury besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern (mindestens sieben).
Der Jury gehört in jedem Turnus jeweils ein Mitglied der Kooperationspartner:innen des LWL für den Preis aus
1. dem Center for Literature/ der LWL-Literaturkommission für Westfalen
2. dem Netzwerk „create music“ und
3. einer der Kunsthochschulen in Westfalen-Lippe
an, welches diese benennen.
Weitere Fachleute aus den Bereichen zeitgenössischer und populärer Musik, Literatur und Kunst, Medien, Lehre u.ä. werden von der Verwaltung vorgeschlagen und vom LWL-Kulturausschuss als Jurymitglieder beschlossen. Hierbei soll eine möglichst diverse und genderparitätische Besetzung angestrebt werden.
§6
Der stimmberechtigte Sitz in der Jury ist mit der Aufgabe verbunden, zwei bis drei geeignete Kandidat:innen vorzuschlagen und diese Wahl schriftlich zu begründen. Spartenübergreifende Vorschläge sind aufgrund der Ausrichtung des Preises möglich.
§7
Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Die Verwaltung beruft die Sitzung ein. Der Vorsitz wird aus den Reihen der stimmberechtigten Jurymitglieder bestimmt. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Eine digitale Zuschaltung einzelner Mitglieder oder eine digitale Sitzung ist möglich.
§8
Es entscheidet die Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Abstimmung wiederholt werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet der:die Vorsitzende. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich und unanfechtbar.
§9
Der Preis kann nur einmal an dieselbe:n Person:en vergeben werden. Eine gemeinschaftliche Auszeichnung ist möglich. Bei einer Entscheidung der Jury zur Nicht-Vergabe des Preises kann das Preisgeld zur Nachwuchsförderung in Westfalen-Lippe eingesetzt werden.
§10
Die feierliche Preisvergabe aller drei Nachwuchspreise soll in Westfalen-Lippe gemeinschaftlich durchgeführt werden.
Die Übergabe der Preise kann von dem:der Vorsitzenden der LWL-Landschaftsversammlung und dem:der LWL-Direktor:in vorgenommen werden.
Die oben genannten Kooperationspartner:innen unterstützen die Verwaltung bei der Organisation, Durchführung und Pressearbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie einem Begleitprogramm in der Region zur Sicherung des Westfalen-Bezugs. Die Einbindung politischer Repräsentanzen ist fester Bestandteil dieser Folgeveranstaltungen mit dem Ziel, den Preis nachhaltig in Westfalen-Lippe zu verwurzeln.