Bestimmungen für die Verleihung des Konrad-von-Soest-Preises (LWL-Kunstpreis) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in der Fassung vom 05. Juli 2024
§1
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vergibt einen Kunstpreis, der nach dem Maler Konrad von Soest benannt ist und im Untertitel den Namen „LWL-Kunstpreis“ führt.
Der Preis ist mit 35.000 Euro dotiert.
Der Preis ist ein Auszeichnungspreis für lebende Persönlichkeiten und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.
§2
Der Preis wird alle fünf Jahre im Wechsel mit dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis (LWL-Literaturpreis), dem Hans-Werner-Henze-Preis (LWL-Musikpreis), dem LWL-Innovationspreis (Nachwuchsförderung im Bereich Literatur, Musik und Kunst) und dem LWL-Crossoverpreis (Preis für interdisziplinäre Künste) verliehen.
§3
Der Preis wird an Künstler:innen für besonders herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst vergeben. Es kann sowohl das Lebenswerk als auch ein einzelnes Werk ausgezeichnet werden. Die Preisvergabe ist fest verbunden mit einer Preisträger:innen-Ausstellung im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster. Für die Preisträger:innen-Ausstellung soll ein ortsspezifisches Werk oder eine andere künstlerische Verbindung zu Westfalen-Lippe geschaffen werden.
§4
Die Entscheidung über die Verleihung des Konrad-von-Soest-Preises wird von einer vom LWL-Kulturausschuss bestimmten Fachjury getroffen.
§5
Die Jury besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern (mindestens sieben).
Der Jury gehört in jedem Turnus an:
1. Der:die Direktor:in des LWL-Museums für Kunst und Kultur oder Stellvertreter:in
2. Ein:e Hochschullehrer:in einer der Kunsthochschulen in Westfalen-Lippe.
Weitere Fachleute aus den Bereichen Museen, Bildende Kunst, Galerien, Lehre, Kunstkritik u.ä. werden von der Verwaltung vorgeschlagen und vom LWL-Kulturausschuss als Jurymitglieder beschlossen. Hierbei soll eine möglichst diverse und genderparitätische Besetzung angestrebt werden.
§6
Der stimmberechtigte Sitz in der Jury ist mit der Aufgabe verbunden, zwei bis drei geeignete Kandidat:innen vorzuschlagen und diese Wahl schriftlich zu begründen.
§7
Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Die Verwaltung beruft die Sitzung ein. Der Vorsitz wird aus den Reihen der stimmberechtigten Jurymitglieder bestimmt. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Eine digitale Zuschaltung einzelner Mitglieder oder eine digitale Sitzung ist möglich.
§8
Es entscheidet die Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Abstimmung wiederholt werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich und unanfechtbar.
§9
Der Preis kann nur einmal an dieselbe:n Person:en vergeben werden. Eine gemeinschaftliche Auszeichnung ist möglich. Bei einer Entscheidung der Jury zur Nicht-Vergabe des Preises kann das Preisgeld zur Kunstförderung in Westfalen-Lippe eingesetzt werden.
§10
Die feierliche Preisvergabe soll im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster im Rahmen einer Ausstellungseröffnung bzw. einer Präsentation durchgeführt werden.
Die Übergabe des Preises kann von dem:der Vorsitzenden der LWL-Landschaftsversammlung und dem:der LWL-Direktor:in vorgenommen werden.
Das LWL-Museum für Kunst und Kultur ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Preisträger:innen-Ausstellung im Hause und bindet diese mit eigenen Vermittlungsangeboten, Marketing u.ä. fest in das Ausstellungsprogramm des Museums ein. Zusätzlich unterstützt das Museum als Kooperationspartner die Verwaltung bei der Organisation, Durchführung und Pressearbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie einem Begleitprogramm zur Sicherung des Westfalen-Bezugs. Die Einbindung politischer Repräsentanzen ist fester Bestandteil dieser Folgeveranstaltungen mit dem Ziel, den Preis nachhaltig in Westfalen-Lippe zu verwurzeln.