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Bestimmungen für die Verleihung des Hans-Werner-Henze-Preises (LWL-Musikpreis) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in der Fassung vom 05. Juli 2024

§1

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vergibt einen Musikpreis, der nach Hans Werner Henze benannt ist und im Untertitel den Namen „LWL-Musikpreis“ führt.

Der Preis ist mit 35.000 Euro dotiert.

Der Preis ist ein Auszeichnungspreis für lebende Persönlichkeiten und wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind ausgeschlossen.

§2

Der Preis wird alle fünf Jahre im Wechsel mit dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Preis (LWL- Literaturpreis), dem Konrad-von-Soest-Preis (LWL-Kunstpreis), dem LWL-Innovationspreis (Nachwuchsförderung im Bereich Literatur, Musik und Kunst) und dem LWL-Crossoverpreis (Preis für interdisziplinäre Künste) verliehen.

§3

Der Preis wird an Komponist:innen für besonders herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Neuen Musik vergeben. Es kann sowohl das Lebenswerk als auch ein einzelnes Werk ausgezeichnet werden. Dabei sollte mindestens eine sinfonische Komposition vorliegen. Die Preisvergabe ist fest verbunden mit einem Preisträger:innen-Konzert in Kooperation mit jeweils einem der drei NRW-Landesorchester, wobei auch Uraufführungen möglich sind.

§4

Die Entscheidung über die Verleihung des Hans-Werner-Henze-Preises wird von einer vom LWL-Kulturausschuss bestimmten Fachjury getroffen.

§5

Die Jury besteht aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern (mindestens sieben).

Der Jury gehört in jedem Turnus an:

    1. Der:die Intendant:in des kooperierenden Landesorchesters oder Stellvertreter:in  

    2. Ein:e Hochschullehrer:in der Hochschule für Musik Detmold.

Weitere Fachleute aus den Bereichen Orchester, Neue Musik, Lehre, Musikkritik u.ä. werden von der Verwaltung vorgeschlagen und vom LWL-Kulturausschuss als Jurymitglieder beschlossen. Hierbei soll eine möglichst diverse und genderparitätische Besetzung angestrebt werden.

§6

Der stimmberechtigte Sitz in der Jury ist mit der Aufgabe verbunden, zwei bis drei geeignete Kandidat:innen vorzuschlagen und diese Wahl schriftlich zu begründen.

§7

Die Jurysitzung ist nicht öffentlich. Die Verwaltung beruft die Sitzung ein. Der Vorsitz wird aus den Reihen der stimmberechtigten Jurymitglieder bestimmt. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Eine digitale Zuschaltung einzelner Mitglieder oder eine digitale Sitzung ist möglich.

§8

Es entscheidet die Mehrheit der Ja- über die Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann die Abstimmung wiederholt werden. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet der:die Vorsitzende. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich und unanfechtbar.

§9

Der Preis kann nur einmal an dieselbe:n Person:en vergeben werden. Eine gemeinschaftliche Verleihung ist möglich. Bei einer Entscheidung der Jury zur Nicht-Vergabe des Preises kann das Preisgeld zur Musikförderung in Westfalen-Lippe eingesetzt werden.

§10

Die feierliche Preisvergabe soll in Westfalen-Lippe im Rahmen eines Preisträger:innen-Konzerts durchgeführt werden.

Die Übergabe des Preises kann von dem:der Vorsitzenden der LWL-Landschaftsversammlung und dem:der LWL-Direktor:in vorgenommen werden

Das kooperierende Landesorchester nimmt ein oder mehrere Werke der:des Preisträger:s in seine Aboreihen auf und bietet eigene Vermittlungsangebote dazu an. Zusätzlich unterstützt das Orchester die Verwaltung bei der Organisation, Durchführung und Pressearbeit im Rahmen der Preisverleihung sowie dem Begleitprogramm in der Region zur Sicherung des Westfalen-Bezugs. Die Einbindung politischer Repräsentanzen ist fester Bestandteil dieser Folgeveranstaltungen mit dem Ziel, den Preis nachhaltig in Westfalen-Lippe zu verwurzeln.