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LWL-Kultur-Stipendium: Welche Künstler können sich bewerben?

Welche Künstler können sich bewerben?

Sie wohnen und arbeiten in Westfalen-Lippe?
Und Sie arbeiten als Künstler?
Zum Beispiel in Ihrem Beruf,
oder in einem Künstler-Verein.
Dann können Sie sich vielleicht bewerben.
Lesen Sie weiter unten im Text:
Diese Künstler können sich bewerben.

Hier finden Sie eine Übersicht:
Welche Orte gehören zu Westfalen-Lippe?

Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Warendorf,
Hoch-Sauerland-Kreis, Kreis Olpe, Stadt Bielefeld,
Märkischer Kreis, Kreis Paderborn, Stadt Bottrop,
Kreis Borken, Kreis Unna, Stadt Dortmund,
Kreis Coesfeld, Kreis Recklingshausen, Stadt Gelsenkirchen,
Kreis Gütersloh, Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Hagen,
Kreis Herford, Kreis Soest, Stadt Hamm,
Kreis Höxter, Kreis Steinfurt, Stadt Herne,
Kreis Lippe,   Stadt Münster.

 

Diese Künstler können sich bewerben:

Nachwuchs-Künstler
Sie arbeiten weniger als 3 Jahre als Künstler.
Sie müssen keine Ausbildung als Künstler haben.
Eine Ausbildung als Künstler ist zum Beispiel Kunst studieren.
Wenn Sie eine Ausbildung als Künstler gemacht haben:
Ihre Ausbildung als Künstler ist nicht länger als 3 Jahre her.

Künstler mit viel Erfahrung
Sie arbeiten schon 10 Jahre oder länger als Künstler.
Sie müssen keine Ausbildung als Künstler haben.
Wenn Sie eine Ausbildung als Künstler gemacht haben:
Ihre Ausbildung als Künstler ist 10 Jahre oder länger her.

Menschen mit Erfahrung bei Kunst-Projekten
Sie arbeiten zusammen mit Künstlern.
Und Sie haben schon 3 oder mehr Projekte gemacht.
Zum Beispiel:
eine Ausstellung mit Kunst-Werken gemacht,
Texte für ein Theater-Stück geschrieben,
sich um ein großes Kunst-Projekt gekümmert.

Künstler vom Land
Sie leben auf dem Land.
Und Sie arbeiten als Künstler auf dem Land.
Hier finden Sie eine Übersicht:
Was bedeutet: auf dem Land?
Sie möchten gemeinsam mit anderen Künstlern
das Thema Kunst auf dem Land fördern.

Sie können sich auch mit mehreren Künstlern zusammen bewerben.
Dann teilen Sie sich die Arbeit und das Geld.

Sie müssen Ihre Bewerbung bis zum 3. November 2024 abgeben.

Ein Kalenderblatt des Monats November. Die 3 ist rot angekreuzt.